Zur letzten Objektsuche | Zum Album hinzufügen |
|
|
(Verfügung zum Bestattungswesen) |
|
Der Lübecker Bischof Christian August verfügt mit diesem Schreiben im Jahre 1712, dass Bestattungen spätestens drei tage nach dem Tod es Betreffenden zu erfolgen haben, zwecks Abwehr von Krankheiten. Die über den Bogen laufenden Knicke lassen darauf schließen, dass zur Übermittlung das Blatt auf ein Achtel seiner Größe gefaltet war. Auf der Rückseite ist der Empfang und die Veröffentlichung des Inhalts im Jahre 1713 bestätigt. Inventarnummer: 2008-673 Abbildungsrechte: Sylter Heimatmuseum |
Name des Museums
Titel des Bildes
Titel des Bildes