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(Verfügung ggen das Kapern von Schiffen) |
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Der Lübecker Bischof Christian August verfügt mit diesem Schreiben im Jahre 1712, dass das Kapern von Schiffen und die unberechtigte Übernahme von Ladungen zu unterlassen sei, und zwar auch dann, wenn Schiffe vor der insel schutz vor Sturm und Unwetter suchen. Die über den Bogen laufenden Knicke lassen darauf schließen, dass zur Übermittlung das Blatt auf ein Achtel seiner Größe gefaltet war. Auf der Rückseite ist der Empfang und die Veröffentlichung des Inhalts im Jahre 1712 bestätigt. Inventarnummer: 2008-674 Abbildungsrechte: Sylter Heimatmuseum |
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