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GEWERBEANMELDUNG DES HERRN HEINRICH IHNS |
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Der Gewerbeanmeldungsschein mit der Nummer 2409 aus dem Jahr 1917 bescheinigte dem Handwerksmeister Herrn Heinrich Ihns, dass er sein Gewerbe angemeldet hat, es ausüben kann und somit auch zur Steuer herangezogen werden kann. Heute wird das Gewerbe nicht mehr bei der Polizeibehörde sondern beim Ordnungsamt angemeldet. Als Inhalt sind die wichtigsten Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort sowie weitere Daten aufgeführt. Das wichtigste für Herrn Ihns ist der Stempel mit der Unterschrift, der ihm bescheinigt, dass er das Gewerbe angemeldet hat. Inventarnummer: BB118 Signatur: signiert Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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