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POLIZEIVERORDNUNG DES FRISÖRHANDWERKES

Objektbezeichnung:Polizeiverordnung
Sachgruppe:Haar- und Bartpflege
Hersteller:Verlag Kommentator GmbH
Ort:Frankfurt
Datierung:1930er Jahre
Maße:H: 35 cm, B: 24 cm
Material:Papier
Technik:Farbdruck
Die Polizeiverordnung hiess zur preußischen Zeit die Hygieneverordnung. Dieser Name wird dem Inhalt und dem Auftrag des Gesetzes etwas mehr gerecht. Diese Regelungen sind notwendig, weil die Hygiene die Grundvoraussetzung für "sauberes" Arbeiten im Frisörberuf ist. Auch die Zeit der Entstehung dieses Polizeiverwaltungsgesetzes bedurfte einer klaren Regelung, weil der Barbier noch tüchtig rasierte, und infektiöse Hautverletzungen leicht möglich waren. Auch gehörte zur Vorbeugung von Ansteckungen von TBC der Spucknapf in den Frisörsalon...

Inventarnummer: BB91

Signatur: Schriftzug

Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum