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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend

Objektbezeichnung:Druckheft
erweiterte Objektbezeichnung:Jugendarbeitsschutzgesetz von 1960
Sachgruppe:Frisör
Hersteller:unbekannt
Ort:Bonn
Datierung:1960
Maße:H: 21 cm, B: 14,9 cm, T: 0,3 cm
Material:Papier
Technik:geschöpft
gepresst
bedruckt
Welcher Jugendliche hat nicht unter den Gesetzen für Jugendliche wegen der Besuchszeiten in Bars und Diskotheken nicht leiden müssen? Welcher Lehrling oder Auszubildende freute sich nicht über den ihm /ihr zustehenden Urlaub? In diesem gedruckten Heft lässt sich viel über Kinderarbeit, die Arbeitszeiten der Jugendlichen, sogar in der Landwirtschaft oder in der Binnenschifffahrt nach-lesen... Auf 36 Seiten wurde schon 1960 in 76 §§ und noch mehr Sätzen zum Schutze des Jugendlichen am Arbeitsplatz fast alles bedacht.

Inventarnummer: Dok107

Signatur: Schriftzug (Innen: Gesetz; zum Schutze der arbeitenden Jugend; (Jugendarbeitsschutzgesetz); Vom 9.August 1960; (Bundesgesetzblatt I S. 665))

Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum