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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend |
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Welcher Jugendliche hat nicht unter den Gesetzen für Jugendliche wegen der Besuchszeiten in Bars und Diskotheken nicht leiden müssen? Welcher Lehrling oder Auszubildende freute sich nicht über den ihm /ihr zustehenden Urlaub? In diesem gedruckten Heft lässt sich viel über Kinderarbeit, die Arbeitszeiten der Jugendlichen, sogar in der Landwirtschaft oder in der Binnenschifffahrt nach-lesen... Auf 36 Seiten wurde schon 1960 in 76 §§ und noch mehr Sätzen zum Schutze des Jugendlichen am Arbeitsplatz fast alles bedacht. Inventarnummer: Dok107 Signatur: Schriftzug (Innen: Gesetz; zum Schutze der arbeitenden Jugend; (Jugendarbeitsschutzgesetz); Vom 9.August 1960; (Bundesgesetzblatt I S. 665)) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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