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RICHTLINIEN, ANLAGE 1 v. 30.11.1957 |
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Der Vater des lamgjährigen Obermeisters der Neumünsteraner Friseur-Innung, Ernst-Günter Reinhold, vermachte dem Museum die noch vorhandenenen Belege und Dokumente aus seinem Berufsleben. Dazu gehören auch die Urkunden seiner Eltern. Diese waren im Friseurberuf tätig und auch später Mieter des Bahnhofs-Friseurbetriebes von Neumünster. Das Dokument legt eine Staffelung der Pachtkosten nach dem Rohüberschuss fest. Auf die Tabellen sind handgeschriebene Notizen aus der Zeit von 1957 und später festgehalten. Die Rückseite gibt weitere Informationen zum Pacht- oder Mietverhältnis. Inventarnummer: Dok70 Signatur: Schriftzug (vorn: Einzelheiten zu den Richtlinien für die Pacht II..., für Friseurbetriebe... Nach Anlage 1 zur HVS... V. 30.11.1957 (zweiseitig)) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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