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Allgemeine Lehrlingsordnung |
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Die Ausbildungsordnung muss für alle Lehrlinge oder Auszubildenden gleiche Rahmenbedingungen haben. 1960 verfaßte die Handwerkskammer Flensburg in diesem Schreiben auch die Durchführungsbestimmungen, die bundesweit gültig sind. Lange Zeit hatten z.B. die Auszubildenden im Frisörhandwerk zwei Zwischenprüfungen bis wegen der Vereinheitlichung nur noch eine Zwischenprüfung ablegen mussten. An diese Regelungen hat jeder Handwerksbetrieb sich zu halten. Inventarnummer: Dok87 Signatur: Schriftzug (Vorn: Allgemeine Lehrlingsordnung; der; Handwerkskammer Flensburg) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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