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Gesellenbrief und Meistertitel |
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1949 mußte jeder Handwerker die gesetzlichen Vorgaben der Alliierten Besatzungsmacht kennen. Ausgehend von dieser politischen Tatsache war das Handwerk durch den Handwerksbetreiber gesamtwirtschaftlich zu sehen und zu beurteilen. Der Buchinhalt gibt Hinweise von "A" wie Abschreibung bis "Z" wie Zwischenprüfung. Teil X des Buches beinhaltet Prüfungsaufgaben und Lösungen. Das Wirtschafts- und Gewerberecht dürfte für den Handwerksmeister ebenso wichtig gewesen sein wie das Steuerrecht u.a.m. Inventarnummer: Dok90 Signatur: Schriftzug (Vorn: Bibliothek des Handwerks, Band 1; Gesellenbrief und Meistertitel) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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