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Bescheinigung |
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Auch Inhaber selbständiger Handwerkbetriebe müssen Krankenversichert sein. Das Abbild zeigt eine Bescheinigung des Frisörmeisters Philipp Zopf über seine freiwillige Mitgliedschaft in der AOK in Neumünster. Er hat die Beträge bis einschließlich Februar 1950 bezahlt hat. Inventarnummer: Dok94 Signatur: Schriftzug (Vorn: Allgemeine Ortskrankenkasse Neumünster, Datum. Bescheinigung, Herr Philipp Zopf... ist seit dem 06.Febr. 1950 freiwilliges Mitglied unserer Kasse und hat die Beiträge bis einschließlich Febr. 1950 bezahlt; Stempel, Unterschrift) Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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Titel des Bildes
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