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DENTALGERÄTE |
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Die Zuordnung der Geräte in diesem Kasten ist etwas unsicher. Der Barbier war bis 1925 in Schleswig-Holstein im Besitz der Rechte eines Heilgehilfen. Er stellte nicht nur Zahnersatz her, sondern er zog auf Wunsch Zähne. Die meisten dieser Geräte, besonders die Zangen, gehörten zu seiner beruflichen Ausstattung. - Diese Aufgabe haben die Barbiere, da sie für die allgemeine gesundheitliche Pflege zuständig waren, schon seit Jahrhunderten wahrgenommen. Inventarnummer: Fr130 Signatur: keine Signatur Abbildungsrechte: Herr Zopfs Friseurmuseum |
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